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Kleine Schritte in Richtung Wiederaufnahme des Trainings

Wir haben für euch den Stand der Dinge bezüglich Wiederaufnahme von sportlichen Aktivitäten zusammengestellt. Wie und wann es zur schrittweisen Öffnung für den Bereich Sport kommt, bestimmt der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. April 2020. Bis dann gelten die bisherigen Regelungen, wonach jegliche Vereinsaktivitäten verboten und alle Sportanlagen geschlossen sind.

Swiss Olympic hat nun alle Sportverbände aufgefordert, möglichst bis am nächsten Montag, 27. April 2020, in einem Konzept darzulegen, wie sie die Schutzmassnahmen für ihre Sportarten umsetzen können, damit diese ab Mai wieder ausgeübt werden können. Dazu gehören unter anderen eine generelle Risikobeurteilung, die Regelung der Anreise, Ankunft und Abreise und die Trainings­gestaltung.

Das jeweilige Schutzkonzept pro Sportart muss danach vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem BASPO plausibilisiert werden, damit die Wiederaufnahme der Sportaktivitäten überhaupt in Frage kommt.

Es gilt: Ohne plausibilisiertes Schutzkonzept keine Sportaktivität!

Im Sinne der Transparenz wird Swiss Olympic alle plausibilisierten Schutzkonzepte auf seiner Website veröffentlichen: www.swissolympic.ch/coronavirus

Momentan findet ihr dort ein Beispiel von Swiss Tennis, welches zeigt, dass weiterhin sehr restriktive Massnahmen gelten werden.

Letztlich liegt es dann in der Kompetenz der jeweiligen Kantone, ob sie ihre Sportanlagen nach der Plausibilisierung der Schutzkonzepte wieder freigeben wollen.

Ob eine Sportanlage schlussendlich dann auch tatsächlich geöffnet wird, entscheidet der jeweilige Anlagebesitzer.

Durchhaltevermögen und Improvisationstalent werden also weiter auf die Probe gestellt.

Bleibt vorsichtig und vor allem gesund!

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